AGBs – SOMMER BIKE MIETE

Allgemeine Mietbedingungen

Seitens des Vermieters wird ein „Bike Schutzpaket“ angeboten. Bei Abschluss von „Bike Schutzpaket“ sind sämtliche Schäden am Fahrrad abgedeckt*. Kosten des Schutzpaket, 10% des Mietpreises pro Person und Tag. Ausgenommen vom „Bike Schutzpaket“ sind mutwillige Beschädigungen und Diebstahl sowie nachstehende angeführte Punkte.

1.
Der Mieter Bestätigt, dass Mietobjekt ohne Defekte, in gebrauchstüchtigem und einwandfreiem Zustand, übernommen wurde. Der Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt von der Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrrades überzeugt. Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen bei Beginn der Verleihzeit gemeldet werden. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt in vergleichbarem Zustand-wie bei der Ausgabe zurückzugeben.

2.
Der Mieter bestätigt, dass er in die Funktionsweise des Fahrrads eingewiesen wurde und sich im Zuge einer Probefahrt mit den technischen Vorrichtungen vertraut gemacht hat.

3.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der ganzen Mietdauer zweckbestimmt und sorgfältig zu gebrauchen. Er verpflichtet sich auch, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die dem Schutz des Mietobjekts vor Schäden dienen. Der Mieter verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit das Mietobjekt nicht gestohlen werden kann (Abschließen, Einstellen des Mietobjekts in einen abschließbaren Raum während der Nacht usw.). Bei mutwilliger Beschädigung oder aufgrund unsachgemäßer Benützung werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt und sind sofort Vorort zu bezahlen.

4.
E-Bike dürfen nicht in Downhill strecken- oder rauem Gebirgsgelände benutzt werden.

Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der bei Fahrrädern üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden.

Der Mieter haftet für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Diebstahl des Fahrrades durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter hat dies falls die tatsächlichen Reparaturkosten bzw. den Zeitwert des Fahrrades, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, zu ersetzen.

Überdies hat der Vermieter das Recht, das Vertragsverhältnis für den Fall des unsachgemäßen Gebrauches des Fahrzeuges jederzeit vorzeitig aufzulösen und die Herausgabe des Fahrrades zu verlangen, ohne dass die Pflicht des Mieters zur Zahlung des Mietpreises für den darauffolgenden Zeitraum der Nichtgewährung des Gebrauches entfällt.

Der Mieter ist verpflichtet, vor, während und nach der Fahrt auftretende Auffälligkeiten beim Fahrrad, die auf ein technisches Gebrechen hinweisen könnten, sofort dem Vermieter zu melden. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Elektrofahrrad lediglich für asphaltierte bzw. gut befahrbahre feinschottrige Wege konzipiert ist und das Fahrrad daher für Querfeldeinfahrten auf unebenem Terrain nicht geeignet ist.

5.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt rechtzeitig per Ablauf der vereinbarten Mietdauer am Mietort zurückzugeben.

6.
Der Mieter haftet für alle Schäden die auf Unfall, Haftpflicht, Diebstahl sowie vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind, nicht jedoch für normale Abnützung.

7.
Eventuell anfallende Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter gemacht! Sollten Reparaturen außerhalb vom Shop nötig werden ist vorher eine E-Mail Erlaubnis für die Reparatur, bzw. Lieferkosten einzuholen.

8.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse während der Vermietdauer haftet bzw. der Betrieb der Leihgeräte auf eigene Gefahr des Mieters erfolgt. Der Mieter bestätigt, dass dieser privat gegen alle Unfallfolgen versichert ist. Bei Unfällen ist jede Haftung durch Sport Salner GmbH ausgeschlossen. Der Mieter haftet für alle aus dem Gebrauch der Mietgegenstände entstandenen Schäden Dritten gegenüber.

Bei Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung durch den Mieter können keinesfalls an den Vermieter Forderungen gestellt werden. Für Jugendlichem bis 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

9.
Elektrofahrräder und Elektroroller sind nicht diebstahlversichert. Im Diebstahlfall (polizeiliche Anzeige notwendig) haftet der Mieter.
Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl, Vertauschen oder Totalschaden wird dem Mieter das Bike in Rechnung gestellt bzw. angelastet. Der Betrag ist Vorort sofort zu bezahlen

10.
Werden Fahrrad, Roller, Zubehör, … beschädigt, werden die Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt. Werden uns Schäden an Produkten verschwiegen, behalten wir uns vor diese auf Kosten des Mieters zu beseitigen und nachträglich in Rechnung zu stellen!

11.
Eine durchgeführte Vermietung kann nicht mehr storniert werden. Gelder werden nicht rückerstattet. Die Mindestleihdauer beträgt 4 Stunde. Bei Gruppen trägt der Hauptmieter die Haftung für alle Leihgeräte.

12.
Die Verwendung von Kindersitzen und Fahrradanhängern erfolgt freiwillig und kostenlos auf Wunsch des Mieters und auf dessen eigenes Risiko. Für alle daraus entstehenden Schäden an Personen oder Sachen haftet der Mieter. Der Vermieter kann dem Mieter beim Ausfall von vereinbarten Ausrüstungsgegenständen gleichwertige Artikel zur Verfügung stellen.

13.
Werden das Mietobjekt (oder Teile davon) vor Ablauf der Mietdauer zurückgebracht, so schuldet der Vermieter keine Rückerstattung auf dem vereinbarten Mietzins.

14.
Der Hauptmieter erklärt sich bereit, für die Richtigkeit der Angegebenen Daten der einzelnen Personen- stehenden Namen- bzw. Mitbuchenden wie Familie, Freunde, Bekannte, Gruppe, Kinder usw. voll verantwortlich zu sein. Der Hauptmieter hat gegenüber seinen Mitbuchenden die Aufklärungspflicht, dass die angegeben Daten der Wahrheit und dem Buchungstag entsprechen müssen.

Mit dem CheckIn im Shop werden die allgemeinen AGB’s akzeptiert und wird auch gleichzeitig der Mietvertrag zu obigen Punkten und Bedingungen rechtsverbindlich abgeschlossen.

Bei Abholung des Verleihmateriales ist von den Mietern ein Ausweis vorzulegen!

Datenschutz

Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden im Falle einer Beanstandung (Schaden, Reparatur, …) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden Zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen Ausmaß an Dritte (Versicherung, Polizei, …) weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.

Abschließendes

1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne Punkte der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Buchung wird abgeschlossen mit Sport Salner GmbH, 6561 Ischgl
Gerichtsstand Landeck/Tirol